Praxis Cornelia Klemenz, KJP

                    

Fragen & Fakten

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Psychotherapie oder andere Hilfen? 

Die kindliche Entwicklung verläuft nicht geradlinig. Verhaltens- und Entwicklungsstörungen treten häufig auf und können sehr vielfältig und unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Oft ist eine Psychotherapie nicht notwendig und es reichen Erziehungshilfen oder familienunterstützende Maßnahmen aus. 

Andererseits mag ein Klinikaufenthalt die geeignete Hilfsmaßnahme sein. Jeder Fall muss individuell geklärt werden.

Die Behandlung von psychischen Erkrankungen gilt als Krankenbehandlung und darf nur von speziell dafür ausgebildeten Personen (Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten, psychotherapeutisch tätigen Ärzten oder Jugendpsychiatern) angewandt werden. Eventuell nötige Medikation wird nur von Ärzten oder Psychiatern verschrieben.

Therapieverlauf  & Kostenträger

Die ersten fünf Termine dienen zum einen der Diagnostik bzw. der Feststellung des Therapiebedarfs und zum anderen der Passung zwischen Klient (Ihrem Kind und Ihnen) und dem Therapeuten. Sollte sowohl eine vertrauensvolle Basis gefunden werden als auch  ein Therapiebedarf  bestehen, erfolgt ein Therapieantrag zur Übernahme der Kosten an Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfe. Zusammen mit Ihnen wird die Art und Dauer der Therapie erarbeitet.

Einzel- und Gruppentherapie Sitzungen und die dazugehörigen Bezugs-personengespräche werden von den Kassen getragen; Elterntraining dagegen nicht. Wenn Sie es wünschen, rechne ich auch mit Ihnen als Privatperson ab. 

Einhaltung aller vereinbarten Therapiesitzungen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Teilnahme der Bezugspersonen ist verpflichtend für Kinder bis 16 Jahre. 

Sollten Sie oder Ihr Kinder einen Termin nicht einhalten können, müssen Sie diesen Termin spätestens 24 Stunden vorher absagen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40 Euro bei der nächsten Sitzung fällig. 

Arten der Psychotherapie

In Deutschland werden drei wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Behandlungsarten von den Krankenkassen bezahlt: Die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die Verhaltenstherapie. In meiner Praxis arbeite ich systemisch mit verschieden Formen der Verhaltenstherapie.

(Auszug aus dem „Elternratgeber der Bundespsychotherapeuten-kammer“)

 „...Die Verhaltenstherapie vertritt, dass menschliches Verhalten erlernt und somit auch verlernt, umgelernt bzw. neu gelernt werden kann. In dieser Therapieform setzt sich der Klient -- im Falle der Kinder- und Jugendlichentherapie ebenfalls die Eltern -- mit seinem Denken, Fühlen und Verhalten bewusst auseinander um neue bzw. angemessene Verhaltensweisen zu erlernen. Die Veränderung erfolgt in kleinen Schritten, oft mit der Hausaufgabe neue Verhaltensweisen einzuüben. 

Die Analytische Psychotherapie vertritt, dass hinter Krankheits- symptomen sich meist unbewusste seelische Probleme und Konflikte verbergen. Diese Therapie unterstützt die Kinder und Jugendlichen dabei, diese Konflikte und Probleme auszudrücken, zu verstehen und zu bewältigen. Ein Behandlungsplan wird erarbeitet. Bei Jugendlichen geschieht dies in der Regel unmittelbar im therapeutischen Gespräch, bei Kindern indirekt über deren Verhalten, zum Beispiel im freien Spiel oder in Kinderzeichnungen. Kinder und Jugendliche können in der Therapie neue Problemlösungen entwickeln, weil ihnen die Beziehung zum Psychotherapeuten die nötige Sicherheit gibt, um Sorgen, Wünsche und Gefühle zuzulassen. Mit den Eltern werden regelmäßige Gespräche geführt, damit auch sie die Hintergründe der Krankheit verstehen und neue Problemlösungen unterstützen können.

In der Tiefenpsychologie liegt der Schwerpunkt in der Bearbeitung von Konflikten und Entwicklungsstörungen, die zwar in der aktuellen Lebens- situation des Patienten auftreten, jedoch ihren Ursprung meistens in der Vergangenheit haben. Es gilt zu klären warum ein Problemverhalten sich entwickelt hat. Die psychoanalytischen Konzepte von Unterbewusstsein, Widerstand, Übertragung und Gegenübertragung werden beachtet, bil- den jedoch hier nicht den Schwerpunkt der therapeutischen Arbeit. Elternarbeit ist ebenfalls in dieser Therapieform erforderlich.“

Merkblatt der Psychotherapeutenkammer 

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